top of page

Preise

Die von mir erbrachten Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und werden über eine schriftliche Rechnungsstellung abgerechnet.

Welche gesetzliche Krankenkasse zahlt Osteopathie?

Durch eine sehr umfangreiche Ausbildung und mein Studium bin ich qualifiziert und erfülle alle nötigen Voraussetzungen dafür, dass die Kosten der gesetzlich versicherten Patienten, je nach Krankenkassenzusatzleistung, bezuschusst /anteilig erstattet werden können. In welcher Höhe die Erstattung gewährt wird und welche weiteren Vorraussetzungen Ihre Kasse eventuell fordert, hängt von der einzelnen Krankenkasse ab.

Als Mitglied des Berufsverbandes Osteopathie Schule Deutschland (VOSD), der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) bin ich bei vielen gesetzlichen Krankenkassen (z. Bsp. AOK Niedersachsen, TK, BKK) gelistet.

 

Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenübernahme. Die Verantwortung für eine Erstattung der Osteopathiebehandlung oder einer Heilpraktikerleistung trägt der Patient selbst.

 

Nach Behandlung und Rechnungsstellung begleichen Sie Ihre Rechnung zunächst selbst per Überweisung oder bar vor Ort. Die Rechnung reichen Sie danach bei Ihrer Krankenkasse ein.

Sie möchten wissen, ob Ihre Kasse Osteopathie bezuschusst? Eine Auflistung von den verschiedenen Krankenkassen finden Sie z.Bsp. hier:

Abrechnung bei Privatpatienten und Selbstzahlern

In den meisten Fällen erstatten die privaten Krankenkassen, sowie Beihilfestellen, oder Zusatzversicherungen (für Heilpraktikerleistungen) die osteopathischen Behandlungskosten, entsprechend Ihrem geltenden Versicherungstarif. Jeder Patient sollte sich VOR einer Behandlung bei seiner Krankenkasse über die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei ergänzenden Therapiemethoden, wie Osteopathie erkundigen.

 

Bitte informieren Sie sich vor Beginn ihrer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenübernahme. Die Verantwortung für eine Erstattung der Osteopathiebehandlung oder einer Heilpraktikerleistung trägt der Patient selbst.

 

Der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe vom Patienten, unabhängig von der Erstattung durch die Krankenkasse, zur Zahlung fällig. Zunächst begleichen Sie Ihre Rechnung selbst per Überweisung oder Barzahlung vor Ort. Danach reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Sie möchten wissen, ob Ihre Kasse Osteopathie bezuschusst? Eine Auflistung von den verschiedenen Krankenkassen finden Sie z.B. hier:

Brauche ich ein ärztliches Rezept für Osteopathie?

Die Ausübung der Heilkunde, unter die die Osteopathie fällt, ist ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern gestattet. Als Heilpraktikerin benötige ich folglich kein ärztliches Rezept, um Sie behandeln zu dürfen. Allerdings könnte Ihre Krankenkasse ein ärztliches Rezept (Notwendigkeitsbescheinigung) als Voraussetzung für eine Kostenübernahme verlangen.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenübernahme. Die Verantwortung für eine Erstattung der Osteopathiebehandlung oder einer Heilpraktikerleistung trägt der Patient selbst. 

Wie lange dauert eine Behandlung? Wie oft sollte eine Behandlung erfolgen? Was kostet die Behandlung?

 

Behandlungsdauer: planen Sie bitte 40 – 60 Minuten ein, je nach Beschwerdebild und Vorgespräch kann eine Behandlung demnach länger oder kürzer sein.

Behandlungsfrequenz: 1 bis 12 Wochen

Behandlungskosten: eine osteopathische Behandlung kostet bei mir zwischen 90 und 100 Euro; Abrechnung richtet sich nach der GeBüH.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24h vorher ab. Beachten Sie bitte, dass bei Nichterscheinen eine Ausfallgebühr in Höhe des Behandlungsbetrags (90 Euro) fällig wird.

bottom of page